Sonderlandeplatz Oberschleißheim

Der Flugplatz in Oberschleißheim unterliegt einer strikten PPR-Regelung. PPR-Anträge müssen vorab rechtzeitig gestellt werden. Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die Informationen auf unseren Seiten sowie in den offiziellen Publikationen der DFS (AIP-VFR). Füllen Sie dann das Online-Formular aus (unter Piloteninfos > PPR) und warten die schriftliche Mail-Bestätigung ab, bevor Sie den Platz anfliegen.

ICAO-Code EDNX
Lage 1 NM SE Oberschleißheim
Elevation 1596 ft
Piste 07/25, 808 x 15,6m Asphalt
Platzrunde N 2800 ft MSL
Frequenz / Rufzeichen 131,130 (GE) Schleißheim Radio
Betriebszeiten täglich 0900LT  bis 1900LT bzw. Sunset
Telefon Flugleitung +49 160 5432115
Kraftstoff (Kartenzahlung möglich) AVAS 100 LL, Super Plus, JET A1
LFZ bis 2000kg, Helikopter, UL, TMG
Zoll nein
FIS 126.95 Langen Information
ATIS EDDM: 123,130, EDMX: 135.405

Anflug

Anflug: Der Flugplatz befindet sich in einer RMZ (Radio Mandatory Zone). Bitte melden Sie sich spätestens 5 Minuten vor Einflug in die RMZ bei Schleißheim Radio 131.130 MHz.

EDNX hat eine Nordplatzrunde. Der Einflug erfolgt vorzugsweise aus nordwestlicher Richtung in den rechten Gegenanflug. Halten Sie sich bitte strikt an die in den offiziellen Sichtflugkarten der DFS veröffentlichten Platzrunde. Direktanflüge zur Piste 07 von Westen über das südwestliche Ende der Ruderregattastrecke sowie Direktanflug zur Piste 25 über das BAB-Kreuz München Nord (Allianz-Arena) sind in Absprache mit Schleißheim Radio auch möglich. Bitte auf Segelflugverkehr südlich des Platzes achten!

Bitte beachten Sie auch, dass sich der nordöstliche Teil der Platzrunde bereits in der Kontrollzone München (Luftraum D) befindet. Für diesen Bereich gelten die Sichtflugminima des Flughafen München (ATIS München ATIS 123,125). Eine Meldung bei EDDM ist nicht notwendig, solange Sie mit EDNX in Funk-Kontakt sind, sich in der Platzrunde befinden und nicht höher als 3000 ft steigen. Achtung: Im Osten der Platzrunde B13 (vierspurig) nicht mit A 9 (achtspurig) verwechseln, sonst Luftraumverletzung!

Machen Sie sich bitte mit dieser Situation vertraut, da es in der Vergangenheit leider immer wieder zu Luftraumverletzungen gekommen ist.

Bitte planen Sie Ihren Flug sorgfältig. Wir stehen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Abstellen

Abstellen/Parken:  Rollweg zum Vorfeld Ost via gelbe Taxilinie. Befestigung Lfz auf Vorfeld und Vorfeld Ost nicht möglich.

Keine Zoll- und Grenzabfertigung in Oberschleißheim

Für die korrekte Meldung und die Abwicklung des Grenzübertritts sind die Reisenden selbst verantwortlich.

Der Flugplatz Schleißheim ist kein Zollflugplatz, d.h. eine Einreise direkt nach EDNX aus Staaten, die nicht der europäischen Zollunion angehören (z.B. Schweiz), ist nicht möglich! Näheres finden Sie auf den Seiten der Generalzollunion, z.B.  eine Aufstellung der Zollgebiete und die Liste der Zollflugplätze.

Auch die direkte Einreise aus einem Nicht-Schengen-Staat ist nicht möglich (auch nicht für deutsche Staatsbürger), da Schleißheim keine grenzpolizeiliche Abfertigung anbietet.

Sicherheitskonzept und Haftungsausschluss

Mit Ihrem PPR-Antrag bestätigen Sie, dass Sie von folgenden Regelungen Kenntnis haben und diese einhalten werden.

Sicherheitskonzept für den Sonderlandeplatz Oberschleißheim

Die Türen von unbeaufsichtigt abgestellten Luftfahrzeugen -auch in Hallen- müssen stets versperrt sein. Können Luftfahrzeuge bauartbedingt nicht abgesperrt werden, so sind diese bevorzugt in Hallen abzustellen, andernfalls müssen sie z.B. durch Parkkrallen, Ketten für Propeller, Sicherungen für Gaszüge oder Arretierungen gesichert werden.

Die Zündschlüssel abgestellter Luftfahrzeuge sind abzuziehen und sicher getrennt vom Luftfahrzeug zu verwahren. Ein unberechtigter Zugriff auf die Schlüssel abgestellter Luftfahrzeuge ist zu verhindern.

Außerhalb der Betriebszeiten des Flugplatzes sollen im Freien abgestellte Luftfahrzeuge mechanisch, z.B. durch „Parkkrallen“, Ketten für Propeller, Sicherungen für Gaszüge oder Arretierungen für die Steuereinrichtung gesichert werden.

Soweit möglich, sollen Luftfahrzeuge über Nacht in abgeschlossenen Hallen abgestellt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass Unbefugte ohne Weiteres zur Nachtzeit Zugriff auf abgestellte Luftfahrzeuge haben.

Haftungsausschluss

Der Anflug, das Landen und Rollen auf unserem unkontrollierten Sonderlandeplatz geschieht in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Unsere Platzwarte und Flugleiter erteilen keine Freigaben, keine Anweisungen und auch keine Rollanweisungen. Sie erteilen lediglich Informationen. Das Abstellen von Luftfahrzeugen und anderen Fluggeräten auf unserem unkontrollierten und weder eingezäunten noch anderweitig gesicherten Sonderlandeplatz erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Es kann keine Haftung für Schäden an oder Diebstahl aus Luftfahrzeugen und Fluggeräten übernommen werden.

Flugplatz Schleißheim e.V.