Sonderlandeplatz Oberschleißheim

Der Flugplatz in Oberschleißheim unterliegt einer strikten PPR-Regelung. PPR-Anträge müssen vorab rechtzeitig gestellt werden. Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die Informationen auf unseren Seiten sowie in den offiziellen Publikationen der DFS (AIP-VFR). Füllen Sie dann das Online-Formular aus (unter Piloteninfos > PPR) und warten die schriftliche Mail-Bestätigung ab, bevor Sie den Platz anfliegen.

ICAO-Code EDNX
Lage 1 NM SE Oberschleißheim
Elevation 1596 ft
Piste 07/25, 808 x 15,6m Asphalt
Platzrunde N 2800 ft MSL
Frequenz / Rufzeichen 131,130 (GE) Schleißheim Radio
Betriebszeiten täglich 0900LT  bis 1900LT bzw. Sunset
Telefon Flugleitung +49 160 5432115
Kraftstoff (Kartenzahlung möglich) AVAS 100 LL, Super Plus, JET A1
LFZ bis 2000kg, Helikopter, UL, TMG
Zoll nein
FIS 126.95 Langen Information
ATIS EDDM: 123,130, EDMX: 135.405

Keine Zoll- und Grenzabfertigung in Oberschleißheim

Für die korrekte Meldung und die Abwicklung des Grenzübertritts sind die Reisenden selbst verantwortlich.

Sicherheitskonzept und Haftungsausschluss

Mit Ihrem PPR-Antrag bestätigen Sie, dass Sie von folgenden Regelungen Kenntnis haben und diese einhalten werden.

Sicherheitskonzept für den Sonderlandeplatz Oberschleißheim

Die Türen von unbeaufsichtigt abgestellten Luftfahrzeugen -auch in Hallen- müssen stets versperrt sein. Können Luftfahrzeuge bauartbedingt nicht abgesperrt werden, so sind diese bevorzugt in Hallen abzustellen, andernfalls müssen sie z.B. durch Parkkrallen, Ketten für Propeller, Sicherungen für Gaszüge oder Arretierungen gesichert werden.

Die Zündschlüssel abgestellter Luftfahrzeuge sind abzuziehen und sicher getrennt vom Luftfahrzeug zu verwahren. Ein unberechtigter Zugriff auf die Schlüssel abgestellter Luftfahrzeuge ist zu verhindern.

Außerhalb der Betriebszeiten des Flugplatzes sollen im Freien abgestellte Luftfahrzeuge mechanisch, z.B. durch „Parkkrallen“, Ketten für Propeller, Sicherungen für Gaszüge oder Arretierungen für die Steuereinrichtung gesichert werden.

Haftungsausschluss

Der Anflug, das Landen und Rollen auf unserem unkontrollierten Sonderlandeplatz geschieht in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Unsere Platzwarte und Flugleiter erteilen keine Freigaben, keine Anweisungen und auch keine Rollanweisungen. Sie erteilen lediglich Informationen. Das Abstellen von Luftfahrzeugen und anderen Fluggeräten auf unserem unkontrollierten und weder eingezäunten noch anderweitig gesicherten Sonderlandeplatz erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Es kann keine Haftung für Schäden an oder Diebstahl aus Luftfahrzeugen und Fluggeräten übernommen werden.

Flugplatz Schleißheim e.V.