Einmal selbst abheben

Für einen Rundflug ist Oberschleißheim als Ausgangspunkt einfach ein Traum: das Stadtgebiet München, zahllose Seen und vor allem die Alpen sind aus der Luft betrachtet absolute Highlights – und das quasi vor der Haustür! Schon der Abflug in Richtung Osten hält die erste Attraktion bereit, führt er doch direkt über die Allianz-Arena und man kann von oben hineinschauen!

Da am Flugplatz in Oberschleißheim keine gewerblichen Luftfahrtunternehmen ansässig sind, dürfen Rundflüge oder sonstige Mitfluggelegenheiten allerdings nicht aktiv angeboten werden. Auf der anderen Seite wollen wir Piloten für unseren Sport werben und das geht nunmal am besten durch Fliegen!

Auch an unserem Platz gibt es daher durchaus die Möglichkeit als Passagier in einem kleinen Sportflieger oder auch in einem Segelflugzeug abzuheben. Vielleicht packt es Sie ja (wie den Autor dieser Zeilen vor mehr als 15 Jahren) und wir dürfen Sie eines Tages als frisch gebackener Pilot und neues Mitglied begrüßen.

Wie Sie eine Mitflug-Gelegenheit finden

In einem Sportflugzeug

Am besten, Sie kommen einfach am Flugplatz vorbei und sprechen einen Piloten an oder fragen den Flugleiter. Häufig sind Piloten vor Ort, die Sie gerne zu einem Rundflug mitnehmen. Oder Sie kontaktieren die Vereine direkt; die Kontaktdaten finden Sie unter „Vereine“.

Im Segelflugzeug

Ein Flug in einem Segelflugzeug ist auf andere Art nochmal etwas Spektakuläres, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten! Allein der Windenstart ist ein Erlebnis, das Sie sobald nicht vergessen werden. Bei Segelflugbetrieb finden Sie rund um den fahrbaren „Tower“ immer einige Leute, die Sie ansprechen können. Vergessen Sie aber nicht, dem Flugleiter Bescheid zu sagen, bevor Sie das Fluggelände betreten!

Im Landeanflug auf die 25.

Hintergrund: So sind die Regeln

Die Mitnahme von Passagieren darf nicht eine „Gewinnerzielungsabsicht“ haben – sprich: durch Rundflüge dürfen Privatpiloten kein Geld verdienen. Allerdings ist es erlaubt, die Flugkosten auf die mitfliegenden Personen aufzuteilen – wobei der Pilot immer mitzählt. Beispiel: Betragen die Charterkosten für eine Flugstunde 240 Euro und der Pilot nimmt einen Fluggast mit, kann er vom Fluggast bis zu 120 Euro Kostenbeteiligung (für einen 60 Minuten Rundflug, wobei häufig das Rollen auf dem Vorfeld mitgezählt wird) bekommen – mehr ist nicht zulässig. Bei zwei Passagieren teilt sich der Betrag entsprechend durch drei.